Durch feste Schließzeiten wird dem gesetzlichen Urlaubsanspruch des Personals Rechnung getragen. Der Gesetzgeber sieht bis zu 30, mit Fortbildungstagen bis 35 Schließtage für eine Kindertagesstätte vor. Damit werden wichtige Erholungsphasen für das Personal aber auch für die Kinder gewährleistet.